Wasserbeschaffungsverband T h o m a s b e r g Der Vorsteher Hartenberg, den 24.11 .1959
An
alle Teilnehmer der Wasserleitungsgenossenschaft Oberpleis e.G.m.b.H. in Liquidation
Betr. : Übernahme des Versorgungsnetzes und des Versorgungsgebietes der Wasserleitungsgenossenschaft Oberpleis eGmbH. in Liquidation.
1. Das gesamte Versorgungsnetz und das Versorgungsgebiet der Wasserleitungsgenossenschaft Oberpleis eGmbH. in Liquidation gehen mit Wirkung vom 1.12.1959 in die Verwaltung und Geschäftsführung des Wasser-beschaffungsverbandes Thomasberg über.
Alle bisherigen Teilnehmer der Wasserleitungsgenossenschaft Oberpleis i. L. sind von diesem Tage an Teilnehmer des Wasserbeschaffungsverbandes Thomasberg. Die förmliche Zuweisung nach den gesetzlichen Bestimmungen ist bereits vor einiger Zeit durch den Herrn Oberkreisdirektor in Siegburg als Aufsichtsbehörde erfolgt.
2. Das Versorgungsgebiet der Wasserleitungsgenossenschaft Oberpleis i. L. wird als Zone VII – Oberpleis - in das Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Thomasberg eingegliedert.
Vom 1.12.1959 ab gelten nunmehr für die bisherigen Teilnehmer der Wasserleitungs-genossenschaft Oberpleis i. L. die Bestimmungen der Wasserverbandsverordnung und des Wasserbeschaffungsverbandes Thomasberg wie in allen anderen Zonen. Die Rechte und Pflichten der Teilnehmer des Verbandes
sind in der
Wasserbezugsordnung vorn 30.3.57
und in der
Abgaben- und Gebührenordnung vom 30.3.57
aufgeführt.
Die beiden Vorschriften werden zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit vom
1.-31.12.59 wie folgt ausgelegt:
a) im Verbandsgeschäftszimmer in Hartenberg,
b) bei der Amtsverwaltung Oberpleis, Dienstbüro von Herrn Inspektor Nagel,
c) in den Gaststätten Lichtenberg,
Bellinghausen,
Söntgen,
Hübner (Hotel zur Post),
Bramkamp,
Buchholz
Es wird empfohlen, die ausgelegten Verordnungen einzusehen und sich mit den Rechten und Pflichten der Teilnehmer vertraut zu machen.
-2-
3. In der Zone VII (bisheriges Versorgungsgebiet der Wasserleitungsgenossenschaft Oberpleis i. L.) kommen zur Erhebung:
bei Neuanschlüssen:
die Bereithaltungsgebühr für die Bereithaltung des Versorgungsnetzes - wie bisher auch - 300,--DM
und
die Kosten der Herstellung des Hausanschlusses bis 1,00 m hinter den Wasserzähler, die im gesamten Versorgungsgebiet des Verbandes von den Teilnehmern zu tragen sind und auch in Oberpleis bisher von den Teilnehmern zu tragen waren.
bei den angeschlossenen Teilnehmern:
eine Beitragslast von 0,35 DM je cbm abgenommenes Wasser, wie bisher auch,
und
eine monatliche Zählergebühr, die je nach der Größe des erforderlichen Wasserzählers gestaffelt ist, von 1,00 DM bis 20,00 DM bei einem Großzähler. Eine Überprüfung wird nach Übernahme des Versorgungsnetzes nach dem 1.12.59 erfolgen.
Die Wasserzähler werden vom Verband gestellt.
Bei Wasserentnahme für Bauzwecke, welches ohne Wassermesser abgegeben wird, kommen folgende Gebührensätze in Anwendung:
für den cbm umbauten Raum 0,15 DM
für den cbm ummauertes Mauerwerk 0,30 DM
Es stehen den Teilnehmern für die Durchführung von Bauvorhaben aber Standrohr-zähler zur Verfügung. Die Leihgebühr für einen solchen Zähler beträgt für jeden angefangenen Monat 5,--DM. Im Übrigen wird der für die Zone festgesetzte Wassergeldbeitrag von je cbm 0,35 DM berechnet.
4. Die Beitragserhebung findet, wie im gesamten Verbandsgebiet, ab sofort monatlich statt. Die erste Ablesung ist im Dezember 1959, die erste Beitragserhebung im Januar 1960.
Das bisher geübte Verfahren der Abbuchung der Beiträge durch Bankinstitute soll beibehalten werden und die Überweisungen können erfolgen
a) auf das Konto des Wasserbeschaffungsverbandes Thomasberg bei der Kreissparkasse Oberpleis Nr. 343
b) auf das Konto des Wasserbeschaffungsverbandes Thomasberg bei der Raiffeisenbank Oberpleis Nr. 3610.
5 Hausanschlüsse und sämtliche Arbeiten und Änderungen von der Hauptleitung bis
1,00 m hinter den Zähler dürfen ab sofort nur noch durch den Wassermeister des Verbandes ausgeführt werden.
-3-
Die zugelassenen Installateure können nur mit Arbeiten beauftragt werden, die dem Sorgerecht des Teilnehmers persönlich obliegen, angefangen hinter dem Zähler und weiter in das Haus bezw. die Wohnungen hinein.
Es wird gebeten, auftretende Wasserrohrbrüche zur Vermeidung von Schäden für den Teilnehmer selbst und von Wasserverlusten unverzüglich zu melden.
Beim Verband ist ein ständiger Bereitschaftsdienst eingerichtet, sodaß auch außerhalb der Geschäftszimmerdienststunden, nachts und an Sonn- und Feiertagen Abhilfe geschaffen werden kann.
6. Neuanschlüsse können formlos, aber unter Beifügung eines Lageplans (Ein Maßstab
1:1250) beim Verbande beantragt werden. Flur- und Parzellen-Nummer müssen dabei angegeben sein. Aufgrund des Antrages wird seitens des Verbandes eine Anschlußgenehmigung erteilt. Vor Ausführung des Neuanschlusses müssen die Bereit-haltungsgebühren und nach Zustellung des Kostenvoranschlages die veranschlagten Kosten eingezahlt werden. Die endgültige Kostenregelung erfolgt nach Ausführung des Anschlusses mittels genauer Kostenaufstellung und Rechnung.
7. Der Wasserbeschaffungsverband Thomasberg hat seinen Sitz in Hartenberg,
Haus Nr. 1 - Telefon Oberpleis 421 -
Geschäftsstunden:
Montag - Freitag: 8.30 Uhr bis 17.45 Uhr durchgehend
Sonnabend: 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr durchgehend
Der Wassermeister, Herr Seger, ist außerdem zu erreichen unter Telefon:
Oberpleis 443 - Pension Dornbusch, Bellinghausen.
8. Der Wasserbeschaffungsverband Thomasberg empfiehlt das Versorgungsnetz dem Schutze der Teilnehmer. Der Verband wird immer bemüht sein, die Versorgung der Zone VII – Oberpleis - wie in den übrigen Zonen des Verbandes zum Wohle der Teilnehmer durchzuführen und aufrecht zu erhalten.
Nachdem nunmehr zum 1.12.1959 auch die verwaltungsmäßige Überführung des bisherigen Versorgungsgebietes der Wasserleitungsgenossenschaft Oberpleis i. L. erfolgt, begrüße ich die neuen Teilnehmer des Verbandes aus der Zone VII
- Oberpleis - und gebe dem Wunsche Ausdruck, daß sich eine gute Zusammenarbeit zwischen Verband und Teilnehmer zum Wohle derselben in einer allen Ansprüchen genügenden Versorgung auswirken würde.
gez. Aretz |