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Die Mühle zu Nonnenberg
Die Geschichte zum Bau der Mühle in Nonnenberg ist eng mit dem Namen Daniel Kosten verbunden. Er wird erstmals genannt in einer Urkunde des Oberpleiser Propstes Gumpert von Ahr aus dem Jahre 1578, der ihn als seinen Gevatter bezeichnet. Aus den Jahren 1586 / 87 sind Abrechnungen erhalten, die ihn als Propsteiverwalter, Pächter des Fronhofs und als Schultheißen von Oberpleis ausweisen. Sein Besitz in Oberpleis war als einziger in der Gemeinde mit einer Futterhafer - Abgabe für die Pferde des Landesherrn belegt. Dafür war er steuerfrei, musste aber im Kriegsfall dem Herzog Wilhelm von Berg mit einem bewaffneten Reiter dienen. Um 1592 ersuchte er über den Amtmann von Blankenberg bei seinem Herzog, die ererbte Ölmühle zu Nonnenberg in eine Mahlmühle umzubauen. Um diese Zeit war kein Propst in Oberpleis. Der Herzog und seine Räte genehmigten sein Gesuch und gaben ihm am 11. May 1593 die Conzession zum Bau und Betrieb einer Korn - Mahlmühle, gegen eine jährliche Abgabe von fünf Malter guten Korns an die Rentmeisterei in Blankenberg. Zusätzlich erklärten sie auf einem Plakat (Schein od. Urkunde) die Mühle zu einer Zwangsmühle für die Bewohner der vier Honschaften Udenbach, Gratzfeld, Berghausen und Hasenpohl. Daniel Kosten und sein Bruder Heinrich bauten nach Erhalt der Conzession die Ölmühle um in eine Kornmühle. Die Mühle fand jedoch nicht den Zuspruch, den die Brüder sich erhofft hatten. Auch die Bewohner der vier Honschaften waren nicht zu bewegen, ihr Mahlgut nun in Nonnenberg mahlen zu lassen, und auch die erhofften Kunden aus dem nahe gelegenen kölnischen Land (Amt Wolkenburg / Ittenbach) blieben aus, die Mühle lag zu abgelegen und die Zeiten waren schlecht.
Als Propsteiverwalter hatte Daniel Kosten eine gute Verbindung zum Abt von Siegburg, Wilhelm von Hochkirchen. Als dieser von den Anfangsschwierigkeiten hörte, erbot er sich sofort, die Mühle zu übernehmen, sie an sich und an die Propstei Oberpleis zu bringen. Ihm gefiel nicht, dass die Nonnenberger Mühle Zwangsmühle für vier Honschaften war, blieben dann doch für die propsteilichen Mühlen in Pleis und Weiler nur die Erträge aus den Hon-schaften Oberpleis und Wahlfeld. Zudem lagen in beiden Honschaften auch noch die Mühlen der adeligen Häuser Niederbach und Elsfeld.
Über die Genehmigung zum Bau der Mühle gibt es keine Unterlagen, sie lässt sich aber durch die folgenden Urkunden erschließen: Die erste erhaltene Urkunde über die Nonnenberger Mühle ist aus dem Jahre 1594. Im ersten Teil der Urkunde ist festgehalten, dass Daniel Kosten die neuerbaute Kornmahlmühle mit all ihren Rechten, wie er sie von seinem gnädigen Herren Fürst und Herzog von Berg erhalten, dem Herren Abt durch Tausch überlassen hat.
Im zweiten Teil der Urkunde, die nur in einer schwer lesbaren, handgeschriebenen Copie erhalten ist, beschreibt der Abt in sechs Punkten Anwesen und Ländereien, die Daniel Kosten im Tausch gegen die Mühle erhält. Punkt fünf ist schwer zu deuten, Der Abt schreibt, es liest sich wie ein Vorwurf, dass einiges vom Besitz der Propstei in Dollendorf verloren gegangen ist, weil die Nutzer Sterben und Erben, Kauf, Tausch und Verkauf der Propstei verschwiegen und dadurch die Rechte der Propstei angegriffen haben. Die dabei fälligen Abgaben wurden nicht gezahlt. Daniel Kosten hat wohl in seiner Zeit als Propsteiverwalter ein neues Schreibbuch über den Dollendorfer Besitz der Propstei angelegt, wofür er auch eine Summa in Abschlag erhalten hat. Er hat aber nicht vermocht, die alten Rechte wieder herzustellen. Die Urkunde ist hier in voller Länge abgeschrieben:
Copie: Tauschakt vom 15. May 1594
Zu wissen seye, daß auf Dato nachgesetzt, die Erben Daniel Kosten eine neuerlich erbaute Korn- und Mahl Mülle, wie dieselbe zu Nonnenberg im Kirchspiel Oberpleis gelegen ist, mit all ihren eingetragenen Rechten und Zubehörungen, auch Länderey, Wassergang, Clusen und Bau, und all jene, inbegriffenen Bescheide, die darab noch ausgestellt sind, sonder ........?..........Instandheit, die darauf von dem durchlauchtig und hochweisen Fürsten und Herren, Herzog von Jülich Kleve und Berg, unserm gnädigen Herren, auf vier Honschaften, benenntlich Hasenpoll, Berghausen, Udenbach und Gratzfeld, gnädiglich bewilligter und erlangter Zwangsgerechtigkeit, (: jedoch ihrem Herren Fürsten und Durchl. rechtens vorbehalten :), mir erblich aufgetragen und überlassen hat, und ihm hiermit und in Kraft Dieses, dem Ehrw. in Gott Vater, und edlen Herren Wilhelm von Hochkirchen, Abt und Herr zu Siegburg, Straelen, Güls und Euenheim, Herr des ehrwürdigen Gotteshauses Siegberg und zugehörende Propstei Oberpleis, als und dergestalt, daß Ihre Ehrw. und derselben Nachkommen, zur Zeit ihre Pröpste zu Oberpleis, mit oben genannter Mülle als getauscht, ohne Widerredt und Fragen, sambt der Mülle zugehörender Zwangsgerechtigkeit, anerfallen, und nun behalten müssen und gebrauchen mögen. Und nun bei solcher erblicher Überlassung der genannten Korn - und Mahl - Müll sambt zugehöriger Zwangsgerechtigkeit (von) wohlgel. Herren Abten und seinen Nachfolgern, die Pröpste von Oberpleis, besitzlich gehandthabt werden mögen.
Wofür ich ihme, genannten Daniel Kosten und seinen Erben, dafür wiederum erblich über- lasse, und hiermit beschlossen habe, Erstlich, ein Höffgen, im Kirchspiel Oberpleis gelegen, zu Bellinghauserhän vermeldt, aus seinem Bezirk (zu Nonnenberg) hieraus getragen, um all das Geschrei um seine Person und Namen auszuscheiden. Zweitens, zehn Morgen Heyde auf der Hünscheider Heyd, langs dem Krahfeld gelegen, an dem gemeinen Weg zm Schießstand. Jedoch mit dem Beding und Gebot, daß Daniel und seine Erben allsolche zehn Morgen Heyde roden sollen und davon wohlgelobten Herren Abten und Pröpsten zu Oberpleis den Zehnten geben, auch darauf keinen Wohnplatz setzen und erbauen sollen. Zum Dritten sollen Ihme, Daniel Kosten und seinen Erben noch erblich aufgetragen werden, hiermit zwey Morgen Ort Land, all an seinem Haus und Hofrecht zu Oberpleis gelegen. Viertens, noch ein Morgen Ort Land, in die Präsensmeisterei Siegberg zugehörig. gelegen zu Wahlfeld auf den acht Morgen, so den Capitelsherren zu Bonn zuständig. Und Fünftens, weil wohlgel. Herr Abt, allsolche vor.........?.........?.......Grundrechte (der Propstei) vom Jahre......7....... ?......... der Pröpste zu Overpleis vorgenommenen Beutungen, (Erwerbungen) und Tausch auf........?.......und vor.........? und dero- wegen gestalt, uns und derowegen auch Ihme, Daniel Kosten geschehen, und was Ihme darüber........?...... und anderen aufgetragenen Beutungen als zu Dollen- dorf, und ist solches offeriert und der Propstei dardurch entwendet und getauschte Güter und Erbschaften wiederumb angegriffen. So haben gleichwohl Ihre ehrw. und wohlgelobter Herr Abt, für sich und ihre Nachkommen auf dritte halb viertel Artland (drei-ein-halb Viert. Morgen), im Weilerfeld zu sehen, hat der Peter Hecken von Dollendorf getragen, dasselbe nit anzugreifen, noch sich wiederumb zuzu- eignen (und noch zu) verschweigen. Sechstens, soll gedachter Daniel Kosten und seine Erben gleichfalls dafür haben und behalten eine Wiese zu Dahlhausen, die Wehrwies genannt, oben an (dem Weiher) gelegen, jedoch mit dem Bescheid und Vorbeding, daß er und seine Erben, den Dink. (Graben) über die Wiese in gutem, ohn mangelhaften, vor böswilligem Ver- sehn bewahren und halten. Und bei allsolcher Wiesen dem Wasser seinen Lauf lassen. und wohlgel. Herrn Abt und Propstei Oberpleis gehörendes Wehr unbe- hindert lassen und halten sollen. Daneben gedachter Daniel Kosten die ? Strav noch Schuldigkeit, (: Davon doch nun ........?........ die sein wegen, das von Ihme geschriebene Buch zu Dollendorf, eine Summa in Abschlag bekommen:) als weil er da selbst für seine Person vor einiger Zeit, Ihme, wohlgel. Herrn Abt, rentlich un-verhofft nachgelassen. Und wir selber ihme, offtgenannten Daniel Kosten, nach einmal zum letzten geben vor all, sechzig gemeine Cölnische Thaler, dann wohlgel. Herren Abt .......?.. (getreu sein) und gut (über ihn) sprechen sollen.
Über welche also beidseits, jetzt bewilligte und geschehene erbliche Überlassung, nur den vier anderen .....?..... wird verschafft und .....?...... auch, da es nöthig, genügsam ohn selber Lieberungs Erbungen und Vererbungen, Verzicht und Ausgang zu thun, und zu leisten schuldig sind und verpflichtet sein sollen.
Und haben zu dessen Wahrheit verkündet, neben vorgemeldtem Daniel Kosten die nachher ? auf seine Zeit zu Endt und post (zuletzt) mehrere Bezeugnisse der Wahrheit geschrieben und diese mit eigener Hand Unterschrieben.
So geschehen und gegeben am fünfzehnten May, AD p. (15) neunzig und vier
Daniel Kosten zu Overpleis Petter Hecken zu Overdollendorf Irmud (Heinrich) Kosten zu Offerpleis.
Die Mühle war nun im Besitz des Abtes und der Propstei Oberpleis. Aber auch Name und Stand des neuen Besitzers vermochten nicht, mehr Mahlgäste an die Mühle zu binden. Sie blieb unrentabel. An der Mühle mussten jetzt drei verdienen, der Herzog durch die Conzessionsabgaben an die Rentmeisterei, der Abt durch die Verpachtung, und der Pächter wollte seinen Lebensunterhalt damit verdienen. Nur wenig später schon stellte der Abt an die Rentmeisterei zu Blankenberg den Antrag, die Conzessionsabgabe von fünf auf ein Malter Roggen zu senken. Dadurch kam der von den herzoglichen Behörden nicht genehmigte und vom Abt eigenmächtig vorgenommene Tausch der Mühle zu Tage.
Nun begannen die Mühlen der damaligen herzoglichen Bürokratie in Düsseldorf und Blankenberg zu mahlen. Der Abt reiste daraufhin nach Düsseldorf. Er brachte es fertig, in Verhandlungen mit den Hofräten des Herzogs Johann Wilhelm von Berg, (1592-1609), dass der eigenmächtig vorgenommene Tausch nachträglich genehmigt wurde.
In einer gemeinsamen Erklärung der herzoglichen Hofkammer und des Siegburger Abtes, wird der Erwerb der Mühle mit allen Rechten und der Conzession an den Abt bekannt gemacht. In einer nachgesetzten Erklärung verspricht der Abt für sich und seine Nachfolger, die jährliche Erkenntnis der fünf Malter Roggen zu zahlen.
Die Urkunde im Wortlaut:
Wir, Wilhelm von Hochkirchen, Abt und Herr zu Siegburg, Straelen, Güls und Euenheim, bekennen, daß wir von dem Durchlauchtig und Hochgeborenen Fürsten und Herren, Johann Wilhelm, Herzog zu Jülich, Kleve und Berg, Graf zu der Mark und Landsberg, Herr zu Ravenstein, und so fort, unseren gnädigen Herren, eine uns erblich überlassene Müllen, mit Gemahls Recht und Gerechtigkeit, mit gnädiger Bewilligung durch die Gnade des Fürsten, an uns gebracht und erlangt haben. Inmaßen von Wort zu Wort hernach thuet solches, von Gottes Gnaden, Wir, Johann Wilhelm, Herzog zu Jülich, Kleve und Berg, Graf zu der Mark und Ravenstein, thuen kundt: Nachdem unser Unterthan unseres Amtes Blankenberg, Daniel Kosten, unsere Anfrog suppliant (nachträglich) angegeben, wesmaßen er da selbst zu Nonnenberg im Kirchspiel Oberpleis ein Ölmültgen, von seinen Eltern ererbt, welches in jetziger Zeit wenig nutzen thäte, zu einer Kornmüllen umbauen, und dann etliche unserer umbgesessenen Unterthanen zu Udenbach und Gratzfeld, fort Hasenpol und Berghausen, Nachbarn aus dem Erzstift Cöln, (Ittenbach - Hüscheid) und anderswo, mit ihrem Gemahl hinfahren thun, und daß er zur Behaltung desselben auch vorhabe, den Nutzen zu mehren, mit unserer gnädigen Bewilligung, aus dem Ölmültgen eine Kornmüll erbauen zu lassen. Und wie dann von unserem Beamten der auch unterthänigster Bericht, daß die Sach, seinen Angaben nach, wie abgefaßt geschaffen. Also haben wir seine Bitt zu Deme stattgegeben, doch dergestalt, daß niemand an seinem Zwangsgemähl, noch sonst sei hinderlich, und die sich dessen nit fügen, zu belangen. Und daß er uns jährlich als Erkenntnis fünf Malter guten, reinen Roggen in unsere Rentmeisterei liebern soll. Nun aber der würdiger, unser lieber, andächtiger Wilhelm von Hochkirchen, Abt zu Siegberg, angeben, was er mit Daniel Kosten dahin gehandelt, daß er S. Hochw. und dessen Gotteshaus (zu Siegburg) solche Müllen, sambt vorgenannter, von uns ver- lehnter Gerechtigkeit erblich überlassen, dawegen auch um unserer gegebenen Cozession und Bewilligung unterthänig ansucht.
So haben wir ihm solche erbliche Überlassung wie vorhin, gnädigst bewilligt. Bewilligen und bekräftigen dieselbe kraft Dieses, und wollen, daß auch unsere Amt- leuth und Befehlshaber genanntem Abt und seinen Nachfolgern unseretwegen dabei helfen, und unsere verlehnte Gerechtigkeit also handhaben. Jedoch uns und unseren Erben die Erkenntnis von fünf Malter Roggen jedes Jahr liefern. Und sofern gemeldter Abt und seine Nachkömmlinge an Bezahlung solcher jährlicher Erkenntnis schuldig, nachlässig und abbrüchlich befunden würden, daß alsdann solche, unsere gnädige Bewilligung an sich selbst erloschen. Und er und seine Nachkommen, gleichwohl, was dann noch hinterständig, und uns dadurch an Schaden und Nachtheil entstehen, zu zahlen schuldig und verhaftet sein.
Urkund unseres hierauf gedruckten Secret - Siegels.
Gegeben zu Düsseldorf, am fünften September, fünfzehnhundert sechsundneunzig.
Mit dem Erhalt der Fürstlichen Conzesssion für den Betrieb der Mühle zu Nonnenberg war die Erwerbung der Mühle durch den Abt von Siegburg amtlich beglaubigt und besiegelt, es sei denn, die Mühle konnte die fünf Malter Abgabe nicht aufbringen. Für Daniel Kosten war die Hergabe der durch die Gunst des allergnädigsten Fürsten und Herzogs erlangten Genehmigung zum Betrieb der Mühle, samt des verliehenen Zwangsgemahls durch Tausch an den Abt noch nicht erledigt. Acht Jahre nach dem Tausch, 1603, wollten die Räte des Herzogs in Düsseldorf in einer Anfrage an den Rentmeister von Blankenberg wissen, welche Gründe zu dem Tausch geführt hätten, und warum Daniel und sein Bruder die gnädiglich bewilligte Mühle so leicht hergaben. Sie forderten von Daniel Kosten auch das Placat (den Schein) ein, auf dem der Zwangsmühlenbann für die vier Honschaften verzeichnet war.
Der Amtmann von Blankenberg, Wilhelm von Nesselrode zu Ehreshoven, übergab das Schreiben an den Rentmeister und Landdinger (Richter) von Blankenberg, “weil er durch angelegte fürstliche und andere anhaftende wichtige Geschäfte verhindert” sei.
In der Antwort des Rentmeisters vom 4. ten Juni 1605 an die Hofkammer heißt es dann, dass er, Rentmeister, den Abt Wilhelm von Hochkirchen an dem eilig betriebenen Tausch für nicht ganz unschuldig halte. Der Abt betrachte die Erlaubnis zum Betrieb an Daniel Kosten durch den Herzog , als einen Angriff auf seine (und der Pröpste) Souveranität im Kirchspiel Oberpleis. Zudem werde durch die Ertheilung des Mühlenzwangs für die vier Honschaften die Einkünfte seiner Propstei in Oberpleis geschmälert. Dann hat er, Rentmeister, den Daniel Kosten und seinen Bruder Heinrich nach Blankenberg einbestellt und fleißig befragt. Darauf hatDaniel Kosten für sich und seines Bruders Person erklärt, dass er gar nit verstanden, was ihm am 11. May 1593 bezüglich des Zwangs für die vier Honschaften verlehnt wurde als Befehl , wie er als schlichter und einfältiger Bauersmann so was nit verstehe, auch die von Herren Abten angefertigten gelehrten Schreiben nicht verstanden, er Daniel aber, als er mit dem Herren Abt den Tausch gemacht, ihm in Orginali das Placat oder Verlehnung übergeben habe, der Abt dann auch Anno 1596 in Düsseldorf bei Präsentierung desselben die Conzession und den Zwang für die vier Honschaften auf seine Mühle vom Herzog erhalten habe.
Und dann habe der Abt durch seine Abgeordneten vorgebracht, dass jetzt, 10 Jahre nach dem Tausch, die Bewohner der vier Honschaften noch nicht auf die Mühle in Nonnenberg gezwungen seien und dass die Honschaft Udenbach 1607, laut beigelegter Copie, auf die Mühle in Hövel (Quirrenbach) in Honferode verpachtet sei. So habe er das Recht und die Bitt, die fünf Malter Kornabgabe auf ein Malter nachzulassen.
Was die vier Honschaften angeht, so haben diese sambt und sonders durch ihren Gerichtsaus- schuss die Beschwerde vorgebracht, dass ihnen die Nonnenberger Mühle zu abgelegen, dass die Wege zu der Müllen derart baß (schlecht) seien, dahin zu kommen schier unmöglich, und sonst auch in bewegendem Ersuchen allerunterthänigst bitten thäten, sie bei der althergebrachten und bisher gnädiglich zugelassener Freiheit zu lassen.
Und zum letzten Punkt, dem Mühlenbau und den jährlichen Einkünften: Für diese Auskünfte hat der Rentmeister den Daniel Kosten und seinen Bruder befragt und er gibt den Bescheid, dass der Bau der Mühle, so auch die Herrichtung des Wassergangs, der mit großer Mühe durch eine Our gehauen, damals wohl 800 Thaler wert gewesen sei, heut aber nur noch 10 Thaler ersehnen würde. Der Ertrag der Mühle würde, so der Zwang auf der Mühle liege, acht oder neun Malter für den Landesherren ausbringen, so aber der Zwang entzogen, nur noch ein Malder Korn für Ihro fürstl. Durchl. austragen. Dann schreibt der Rentmeister, dass er diesen, seinen einfältigen Bericht nicht an den edlen und hochwürdigen Herren Abt weitergegeben habe, aber auf Befehl des edelgeborenen Fürsten und gestrengen Herren weitergeben und ihn in Kenntnis setzen werde.
Des Allmächtigen Schutz Ihro und Uns, gleichsehniglich empfehlen. Ht. Dato Blankenberg, den 4 ten Juni, Anno 1605.
Gehorsamst unterdienstwilliger Rentmeister und Landdinger.
1607 starb Daniel Kosten in Oberpleis. 1610 starb Wilhelm von Hochkirchen, Abt von Siegburg. Im gleichen Jahr wurde mit Heinrich Scheiffart von Merode ein neuer Propst in Oberpleis eingesetzt. Von ihm liegen keine Aufzeichnungen über die Propstei vor. Zu seiner Zeit wurde das Dorf mit den Kirchen und der Propstei von plündernden Soldaten gebrandschatzt. Vermutlich sind in diesen Kriegszeiten alle Urkunden und Documente aus früheren Zeiten verlorengegangen. Die Propsteigebäude waren weitgehend zerstört, vom Kreuzgang stand nur noch der westliche Flügel. 1641 wurde Bertram von Anß Propst in Oberpleis. Die Propstei verwaltete er von der Abtei in Siegburg aus, bis er 1645 das Wohnhaus für den Propst neu aufbauen ließ. Den Streit um die Abgaben der Mühle in Nonnenberg zwischen der Hofkammer in Düsseldorf und der Abtei, jetzt der Propstei Oberpleis, gab es noch immer. Am 14. Aug. 1641 machte er von Siegburg aus in einem Schreiben an den Rentmeister von Blankenberg den Vorschlag, die Abgaben von der unrentierlichen Mühle zu Nonnenberg von seiner Mühle in Pleis zu geben. Er wäre aber auch erpichtig darauf, das Zwangmahlen der vier Honschaften auf seine Pleiser Mühle zu bekommen. Den gleichen Vorschlag machte er in einem weiteren Schreiben auch an den Kanzler der herzoglichen Kanzlei in Düsseldorf. Vermutlich wurde der Vorschlag des Propstes von der herzoglichen Rentkammer aber abgelehnt.
Daraufhin kündigte der Propst in einem Schreiben vom 14. May 1642 die Conzessions- abgabe der 5 Malder Korn von der Nonnenberger Mühle, weil kein Pächter die Pacht der Mühle übernehmen wolle, und die Leute in diesen schweren Kriegszeiten auch nichts zu mahlen haben.
Darauf hin legten die Herren Räte des Herzogs zu Düsseldorf in einem längeren Schreiben vom 18. Juni 1642 an den Rentmeister und Landdinger von Blankenberg ihre Ansicht dar, wie es mit der Mühle weitergehen solle. Zusammengefasst schreiben sie folgendes: Die Kündigung der Conzessionsabgabe von der Nonnenberger Mühle wird dem Rentmeister mitgeteilt, aber von der Hofkammer als nicht rechtens erkannt, weil die Mühle durch Tausch 1594 an den Abt von Siegburg und seine Nachfolger gegangen. Also hat die Kündigung auch vom derzeitigen Abt von Siegburg zu erfolgen. Bis dahin sind die Abgaben zu liefern und entstehende Nachteile zu Ungunsten des Fürsten und Herzogs zu ersetzen. Dieses soll der Rentmeister dem Propst zur Antwort andeuten. Wenn die Kündigung durch den Abt von Siegburg erfolgt, soll er, der Rentmeister, den Original - Conzessionsbrief einziehen und den Bewohnern der vier Honschaften unter Straf verbieten, in näher gelegenen propsteilichen oder anderen Mühlen mahlen zu lassen. Dann weiter soll er alle in selbigen Honschaften liegenden Wohnungen und Hausplätze, auch wenn sie leddig ständen, aufzeichnen, die Bewohner nach Blankenberg einbestellen, und mit ihnen aushandeln, was sie geben würden, wenn sie vom Zwangsgemahl in Nonnenberg befreit würden. Der Herzog solle aber dadurch keinen Schaden haben. Und zum letzten solle versucht werden, nach Aufhebung des Zwangs und wenn Abt und Propst sich darüber einig, die Mühle auf billige Art und Weise erblich an Uns zu bringen, oder von Uns an einem günstigen Ort eine neue Mühle zu erbauen. Wie das mit geringer Mühe und wenigen Kosten und zu einigem Nutzen geschehen könne, soll er, Landdinger, fleißig erkunden und darüber berichten.
Und hier im Wortlaut die Urkunde vom 18. Juni 1642 an den Rentmeister von Blankenberg:
Lieber Diener. Uns ist unterthänigst referiert worden, was unser Rentmeister von wegen der uns aus der Nonnenberger Mühle zustehende Erkenntnis (Steuer-Abgabe) von 5 Malder Roggen jährlichs unterm 14. ten dieses (1642) für einen Bericht anhero gethan. Wir haben auch aus der jetzigen Propstei zu Oberpleis mit eingelangter suppliciö (Bitte) ver- nommen, wes gestalt er am 7. May jüngsthin sein oder seiner Vorseßen (Vorgänger) von unseren hochgeehrten Vorfahren selbiger Mühlen halber in unseren Honschaften Utenbach, Hasenpoel, Gratzfeld und Bergerhausen gegen jetzige Erberkenntnis an sich erworbene Zwangsgerechtigkeit aufgekündiget, und sich derselben zu mahlen begeben, welches uns aber desto mehr befremdet, weil seines Propstes Vorseßen in dieser Sache viel anders gesinnet gewesen, und es ihnen nach Aushändigung des da- rüber ertheilten und copierlich hierbeygelegten Confirmations-Patent, (Verlängerungs- Erlaubnis), keine geringe Mühe gekostet, ehe dann sie an diese Gerechtigkeit gelangen konnten. Wie aber demo: so lassen wir es bei der Aufkündigung in soviel bewenden, daß an seines Propsten geistliche Obrigkeit, den Abt von Siegberg, als auf dessen Vorgänger auch das erste Confirmations-Patent vornehmlich auch gerichtet, sich ebenfalls damit befasse, mehr angeregte Aufkündigung schriftlich confirmieren, (bestätigen) und ihm Propst, darab Schein-auflagenwerden, inzwischen aber will sich nit weniger Gebühren thun, daß uns die Erkenntnis bis an die Aufkündigung von beiden, Abten und Propst, zugleich geschehen seye, völlig erstattet und gutgemacht werde. Deswegen unser gnädigster Befehl ist, daß ihr solches der Propstei zur Antwort andeuten sollet. Demnächst aber, wenn des Abtes confirmation etc. wir gemeldt, und darauf auch die völlige Abstattung aller entstandenen Kosten, neben herausgeben ihrer da noch habenden Orginal - Conzessions Briefs erfolget, als da nicht allein die selbige Aufkündigung, sambt jetzt angeregter Orginal Conzessions Brief von unseretwegen zu optieren und annehmen; sondern auch unsere vier Honschaften eingesessene Untertanen und Zwangsgenossen, wo sie künftig ihre Früchten auf obbemeldter Nonnenberger, oder auch auf andere Müllen, so der Propstei zuständig, und in der Nähe gelegen sind, mahlen zu lassen, unter namhafter Straf verbieten. Inmittels aber alle in selbigen Honschaften vorhandenen Wohnungen und Hausplätze, mit designation, (Angabe) welche anjetzo noch bewohnet werden, oder aber leddig stehen, in ein richtiges Verzeichnis bringen, die Untertanen und Zwangsgenossen vor Euch bescheiden, ob und was sie uns jährlichs, wann wir sie von allem Zwang befreyen würden, für Erkenntnis geben wollen, vernehmen, wie nit wenige davon frey sich darinnen beschweren thäten, ob nit dieselben alsdann gegen vor angeregte Erkenntnis irgendwo auf andere in der Nähe gelegene Mühlen zwangbar zu machen, oder was sonsten für Uns besser und nützlicher wäre. Zur consegnation (Aufhebung) dieses Zwanges, entweder obbenannte Nonnenberger Mülle, wann sie noch in ehse, und der Propst mit des Abten consens, (einig),per tectum (das Ganze)auf billigem Wege zu Abstand (Verkauf) verhandelt werden könnte, erblich an uns zu bringen, oder aber selbsten eine neue Mülle allda an einem bequemeren Ort erbauen zu lassen. Auch was alsdann ein oder anderes kostet, wie es mit der wenigsten Mühe und Unkosten, aber doch auch mit Nutzen zu praktizieren wäre, Euch besten Fleißes zu erkundigen. Das befinden und deren Verrichtung mit allen nöthigen Umständen beschreiben und insgesambt anhero an Uns gelangen lassen sollet
Versehen und also. Düsseldorf, den 18. ten Juni 1642.
Die Kündigung der Abgabe und die Wegnahme des Zwangsmahlens für die vier Honschaften scheint für die Propstei günstig ausgegangen zu sein. 1650 schreibt der Propst Bertram von Anß einen neuen Pachtvertrag für die Mühle in Nonnenberg in sein Lagerbuch. Im Folgenden die Abschrift:
Copia der Verpachtung vom 3. Dezember 1650.
Demnach das zu Nonnenberg gelegene Erb, welches von Daniel Kosten dero Propsteien angetauscht worden, nun seit vielen Jahren aber wüst gelegen, und solches dero meiner anbefohlenen Propstei zum Vortheil wieder auszulehnen, für gut erachtet, assequitor distriocus ut supra.
Hat sich bei mir angegeben, der fromm und ehrsamer Johan Frins aufm Hüscheid, daß ich selbiges Erb ihm und seinen hinterlassenen Erben, vor eine jährliche Pacht vergünstigen wolle, angehalten. So hab ich derowegen aus obliegender Pflicht, dero meiner Propsteien zum Besten, wegen einer jährlichen, zinslichen Pacht, dahin also mit ihm abgehandelt, daß nemblich er, und folgend seine eheligen Erben, gedachtes Guth sollen in ihren Besitz und völligen Gebrauch nehmen, und uns künftig halten, so lange sie davon die angelobte, zinsliche Pacht von fünf cölnischen Gulden am Feste St. Stephani unfehlbar jährlichs abstatten würden, jedoch mit fernerem Beding, daß er, noch seine gemeldte Erben sowohl anjetzo, als auch künftig dieses Guth zu verkaufen, noch unter sich in mehr Theile zu spleißen, keine Macht haben sollen, sondern es ab- sonderlich erhalten sollen. Zu Versicherung und in Urkund dessen, hab ich zu Endts benannter Propst, ihm solches mit eigener Hand unterschrieben, und mit angeborenem Petschaft besiegelt und mitgetheilt. So geschehen, Oberpleis, den 3. Dezember 1650.
Bertram von Anß, Propst.
Bertram von Anß, Propst zu Oberpleis, starb am 23. Januar 1669. Aufzeichnungen und Belege seiner Nachfolger fehlen. Vermutlich sind sie bei der Plünderung des Dorfes und der Propstei durch die Franzosen Anfang März 1703 verloren gegangen. Auch nach dieser Zeit wird die Nonnenberger Mühle in den erhaltenen Verpachtungsschriften nicht mehr aufgeführt. Allerdings erhält die Mühle am 8. November 1724 auf dem Waldgeding vom Propst Christoph von Stael zu Holthusen eine halbe Weidegewalt in der Pleiser Mark zur Nutzung des Waldes, herkommend vom Schultheißen Bennerscheid von Oberpleis. Daraus kann man ersehen, dass einer der vormaligen Pächter die Erlaubnis erhielt, an der Mühle ein Wohnhaus mit Landwirtschaft zu errichten.
Dann erscheint in den Akten der Abtei Siegburg ein Vertrag aus dem Jahre 1740, der die Nonnenberger Mühle betrifft. Demnach ist die Mühle wohl noch im Besitz der Propstei, aber vor 1725 an Christian Heinrich Bennerscheid, 1698 -1737 Schultheiß von Oberpleis, verpachtet worden. In dieser Urkunde haben die Erben des Schulteißen mit dem Abt von Siegburg (in der Propstei residierte kein Propst) einen Vergleich geschlossen, der den jahrelangen Streit um ein kleines Stück wüsten Landes mit dem Graben, durch den das Wasser vom Mühlrad in den Pleiser Bach zurück fließt, beenden soll. Der Brief ist in einer Copie erhalten, im Wortlaut:
Demnach zwischen des Herren Prälaten zu Siegberg, hochwürd. Herren Abten einerseits. Also haben Hochwürden de jure sich dahin geäußert, und fort heut Dato mit Eingangs bemeldten Erbnehmern verglichen, daß Erstlich der Teich und Wasserfluß von dem Müllenrad an, bis zur Pleiser Bach, wie es anjetzo eingerichtet, ewig und erblich bey der Nonnenberger Mühle verbleiben, so dann der von Nonnenberg bis auf die Nnnenberger Mühle gehende Fuhrweg die vor- gelassenen, zwischen dem Mühlengraben und Müllen fortan obvermeldtes (Plätzlein) propsteyliches Erb sein sollen. Zweitens, jetz gemeldtes, und im Jahre 1725 von den Erben Bennerscheid in Erbpacht genommenes Erb oder Plätzlein, bleibt diesen Erbnehmern für ahn Dato dieses auf zwölf stete Jahre lang verpachtet, und wenn diese Jahre verloschen sein werden, so ist ferner Drittens verabredet, daß den Erbgenahmen Bennerscheid vor allen Anderen die Pachtung wiederumb gegeben werden solle, damit selbigen, deren vorher ausbe zahlten Erbpachtschillingen, und bona fines, (mit gütiger Erlaubnis) gethaner melioration (Verbesserung) halber, hierdurch schadlos gehalten werden mögen. Dagegen sollen und wollen Viertens, vielbeschriebene Erbnehmer, den jährlich zugesagten einen Reichsthaler vom Jahr 1737 bis hierhin bar abführen, und weiterhin nun jeden Jahrs am 5. ten Aprilis jedoch auch noch vierzehn Tage darnach, unbefangen continuieren. (fortführen) Zur Urkund dieses haben hochw. Gnad. gegenwärtigen Vertragsbrief eigenhändig unterzeichnet, sowie mit dero angeborenem, freiadeligen Pettschaft Siegel befestiget, auch die Bewilligung und Versicherung aller desselben zu unterst von dero Hochw. Capitel zugesagt, und endlich von den Erbnehmern Bennerscheid gleichfalls eigen händig unterschrieben worden. Siegberg, den 6. ten August 1740. Joh. Christoph von Hagen, Abt.
Fr. Werner Bennerscheid, (Gerichtsschreiber in Erpel,) Wilhelm Bennerscheid, (Notar, beider Rechten Doctor, Syndikus d. Klosters Maria im Capitol zu Köln) Peter Josef Becker, (licentiat,, Notar, Schultheiß zu Oberpleis,) Anna Syd. Schorn, Ww., ( geb. Bennerscheid, Oberpleis)
Um 1715 waren die Strickers Pächter der Nonnenberger Mühle. 1735 heiratete die Tochter Elisabeth den Halfmann Matth. Brehm vom Gut Theishohn. Die Tochter Anna Katharina war mit Heinrich Quath verheiratet, der zwischen 1727 bis 1740 in den Kirchenbüchern als Müller genannt wird. Nachfolger wird Heinrich Patt - Path, aus der Obereiper Mühle, der mit Maria Margarethe Schwarz verheiratet war. Die Patts wohnten 1762 in Boseroth, wo es heute noch Nachkommen gibt. Vermutlich war die Mühle zu dieser Zeit noch im Besitz oder in Pacht der vorhin genannten “Erbgenahmen” Bennerscheid, die sie dann an die jeweiligen Müller weiter verpachteten. Den Äbten von Siegburg und den Pröpsten von Oberpleis, die mit viel Geschick die Mühle an sich und an die Propstei gebracht haben, hat die Mühle den erhofften Nutzen nicht gebracht, in den Zins- und Einnahmebücher der Propstei erscheint die Mühle zu Nonnenberg nicht.
Nach Johann Patt hieß der Müller Johann Siberig. Auch er stammte von auswärts, und starb am 11. März 1790 in der Mühle zu Nonnenberg. Von seinen elf Kindern starben sechs im Kindesalter, und von den andern blieb auch keines in der Mühle.
1802 war Theodor Bennerscheid Müller zu Nonnenberg. Mit den vorhin genannten Bennerscheids war er nicht verwandt. Er stammte aus Berghausen und war verheiratet mit einer Tochter vom Bellinghauserhof. Sein Bruder Anton war Müller in Quirrenbach. 1814 hatte Theod. Bennerscheid eine Mühle in der Nähe von Allner gepachtet. Zu seiner Zeit wurden die Cameral Abgaben wegen des Wasserrechts abgeschafft und durch Gemeinde-steuern ersetzt. Nach 1820, in preußischer Zeit unterlagen die Mühlen der Gewerbesteuer. Nachfolger des Theodor Bennerscheid war Michael Büllesbach. Er war in Nonnenberg geboren. Sein Nachfolger war Barthelomäus Poschen. 1831 protestierte er mit anderen Müllern gegen die Höhe der Gewerbesteuer. Anscheinend hatte er die Mühle gekauft, und der häufige Pächterwechsel hörte auf, denn die Mühle blieb zwei Generationen in der Familie. Der Sohn Karl Poschen -Porschen protestierte 1871 mit den anderen Müllern des Siegkreises gegen die neu eingeführte Mühlensteuer. Alle Mühlen waren 1868/69 nach ihrer Leistung geschätzt worden. Daraus war der Ertrag bei 1/16 Molterlohn und 5 Thalern Fruchtpreis errechnet worden, der sich in schlechten Erntejahren und Nachlaß bei guten Kunden ver-ringern, aber durch den Handel mit Mühlenerzeugnissen auch gesteigert werden konnte. Als Gründe für den Protest wurde natürlich der stete Wassermangel zwischen Johannes und Martini, aber auch die große Konkurrenz der zahlreichen Mühlen untereinander angegeben. 1880 kauften die Meurers von Schnorrenberg im Kirchspiel Stieldorf die Mühle zu Nonnenberg. Als der Sohn Hermann 1912 heiratete, übernahm er zunächst einen Betrieb in der Nähe von Much, und dann Mitte der zwanziger Jahre von den Eltern die Mühle mit der Landwirtschaft zu Nonnenberg. Mit seinem Bruder Jean betrieb er in Oberpleis, nahe am Bahnhof einen Handel mit Getreide, Mühlenerzeugnissen und anderen Landesprodukten. Mit Mühle und Landwirtschaft lief alles seinen gewohnten Gang. Man hatte den zweiten Weltkrieg leidlich überstanden. Auch die Söhne waren heil nach Hause zurück gekommen. Aber 1946 wurde ein dramatisches Ereignis weithin bekannt. Ehemalige jugoslawische Kriegsgefangene erschossen bei einem Einbruch in die Mühle den Sohn Hermann Meurer, erst 28 Jahre alt. Die Täter wurden nie gefasst.
In der Familie musste einiges umgeplant werden, denn Mühle und Landwirtschaft sollten ja weitergehen. Eine elektrisch betriebene Mühle wurde zusätzlich angeschafft, dadurch war man vom Wasser unabhängig. Aber die wirtschaftliche Entwicklung Anfang der fünfziger Jahre war auch in Nonnenberg zu spüren. Die Bauern verkauften ihr Getreide an die landwirtschaftlichen Genossenschaften. Die großen, modernen Mühlen waren wieder aufgebaut, man konnte alles abgepackt im Laden kaufen. Da blieben auch in Nonnenberg die Mahlkunden aus. Bis Ende der fünfziger Jahre wurde in Nonnenberg noch gemahlen. Wenige Jahre später wurde die Mühle und auch die Landwirtschaft aufgegeben. 350 Jahre Mühlengeschichte in guten und auch in schlechten Zeiten waren damit zu Ende. Im jetzigen modernen Industriezeitalter lohnte sich der Betrieb nicht mehr.
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